Firmenphilosophie

 

 

Für unseren Leitspruch möchten wir ein Zitat aus der Rechtsprechung hinzuziehen:

Oberwerwaltungsgericht Münster

Az.: 10 A 363/86 v. 11.12.1987

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.

Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht,

sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!"





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